Die fortschreitende Digitalisierung aller Lebensbereiche stellt eine zentrale strukturelle Herausforderung für die Bildung junger Menschen am Bildungsstandort Deutschland dar. Die Bundesregierung und die Regierungen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland arbeiten bei dieser Zukunftsaufgabe zusammen.

Der Bund gewährt im Rahmen des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 auf Grundlage von Artikel 104c des Grundgesetzes und der danach mit den Ländern am 16. Mai 2019 abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung BLV) für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen im Bereich der digitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur in Thüringen im Zeitraum 2019 bis 2024 Finanzhilfen in Höhe von 132.368.000 €. Der Freistaat Thüringen wird, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Thüringer Landtag, im Zeitraum 2019 bis 2024 weitere 14.707.556 € als Ko-Finanzierung zur Verfügung stellen. Insgesamt stehen damit Mittel in Höhe von bis zu 147.075.556 € zur Verfügung. Davon sind entsprechend den Vorgaben jeweils fünf Prozent für länderübergreifende Investitionsmaßnahmen sowie landesweite/regionale Vorhaben des Landes/der Schulträger einzusetzen. 90 Prozent dieser Mittel werden unmittelbar an die Schulen zur Verbesserung der IT-Bildungsinfrastruktur einschließlich IT-Ausstattung fließen.

Bund und Freistaat Thüringen unterstützen damit die Träger der staatlichen und freien Schulen in Thüringen bei ihren Investitionen in die Vernetzung von Schulen und die Ausstattung mit IT-Systemen. Dies entspricht dem gesamtstaatlichen Interesse, zukunftstaugliche digitale Bildungsinfrastrukturen zu schaffen. Der Bund und der Freistaat Thüringen wollen die notwendigen Voraussetzungen dafür schaffen, dass das Bildungssystem in Zeiten des digitalen Wandels Teilhabe und Mündigkeit für alle Heranwachsenden sowie Chancengerechtigkeit für jedes einzelne Kind ermöglicht.

Die Umsetzung des Förderprogramms erfolgt in Thüringen auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Umsetzung des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 (DigitalPakt-Richtlinie) vom 12. Juli 2019.

Ziele

Die im Rahmen des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 zur Verfügung stehenden Bundes- und Landesmittel bieten die Chance, die Ziele der „Digitalstrategie Thüringer Schule – DiTS“ mittelfristig zu erreichen.

Die von der Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“ abgeleiteten Maßnahmen der „Digitalstrategie Thüringer Schule – DiTS“ haben zum Ziel, dass bis zum Ende des DigtalPakts Schule 2019 bis 2024

  • die schulische Infrastruktur an den Thüringer Schulen so ausgebaut ist, dass ein durch digitale Medien und Technologien unterstütztes Lernen für jeden Schüler und jede Schülerin überall in jeder Schule möglich ist,
  • die notwendigen Lehrplangrundlagen für den Erwerb von Kompetenzen in der digitalen Welt und für das Lernen in digitalen Umgebungen erarbeitet sind,
  • die Lehrkräfte so fortgebildet sind, dass sie Lehr- und Lernformen, die den Einsatz digitaler Medien einschließen, für alle Schülerinnen und Schüler gewinnbringend anwenden können und
  • das Thüringer Schulportal zur landesweiten digitalen Bildungsplattform einschließlich eines für alle Schulen zugänglichen Lernmanagementsystems ausgebaut ist.

Wichtige Voraussetzungen der Förderung der Schulen – Unterstützung und fachliche Begleitung der Schulen und Schulträger bei der Antragstellung

Neben den formalen und sonstigen Voraussetzungen bedarf es für die Bewilligung von Fördermitteln zur Verbesserung der IT-Bildungsinfrastruktur einschließlich Ausstattung an den Schulen insbesondere der Vorlage eines schulischen Medienkonzepts in Anlehnung an den „Leitfaden zur Erstellung eines schulischen Medienkonzepts des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien. Dieses umfasst neben einer Bestandsaufnahme bestehender und benötigter Ausstattung ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept und eine Fortbildungsplanung.

Die Erarbeitung wird im Hinblick auf die aktuelle schulische Belastungssituation Schulen und Schulträger vor Herausforderungen stellen. ThILLM und TMBJS unterstützen die Schulen und die Schulträger bei der Erarbeitung des schulischen Medienkonzepts, indem individuelle Beratung – auch vor Ort – angeboten wird.

Ansprechpartnerin für die Erarbeitung des schulischen Medienkonzepts einschließlich Fortbildungsplanung:
Melanie Hey
ThILLM Bad Berka
Fon: 036458 56 – 269

Ansprechpartner für Fragen zur Antragstellung:
Jens Bernstein
TMBJS, Referat 39
Fon: 0361 57 – 34 11 235

Quelle: https://bildung.thueringen.de/schule/medien/digitalpaktschule/

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