Die Landesregierung ist fest entschlossen, bei der Digitalisierung der Schulen in NRW den begonnenen und umfassenden Aufholprozess konsequent fortzusetzen. Sie ist angetreten, um den bis 2017 entstandenen Nachholbedarf schnellstens zu beseitigen und die Digitalisierung an den Schulen in Nordrhein-Westfalen entscheidend voranzutreiben. Für modernen Unterricht sind eine zeitgemäße, digitale Infrastruktur und Ausstattung, ein leistungsfähiger Breitbandanschluss ebenso notwendig wie Lehrerinnen und Lehrer, die im Umgang mit digitalen Medien qualifiziert sind. Aktuell erarbeitet das Schulministerium deshalb eine umfassende Digitalstrategie, die Handlungsfelder beschreibt und die Planungen des Landes aufzeigen wird. Darin werden drei zentrale Handlungsfelder benannt: pädagogische Konzepte, die digitale Infrastruktur und Ausstattung der Schulen sowie die Lehreraus- und -fortbildung.

Die Landesregierung investiert massiv in die Schullandschaft des Landes. Allein über das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ stellt das Land den Kommunen insgesamt zwei Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung. Hinzu kommen rund 1,2 Milliarden Euro aus dem Kommunalinvestitionsfördergesetz des Bundes sowie jährlich 659 Millionen Euro aus der Schul- und Bildungspauschale. Alle Programme können auch für die Digitalisierung der Schulen in NRW genutzt werden. Insgesamt stehen damit in den Jahren 2017 bis 2020 Mittel von über sechs Milliarden Euro zur Verfügung. Hinzu kommt nun noch über eine Milliarde Euro aus dem zwischen Bund und Ländern beschlossenen Digitalpakt, der ausschließlich in die Digitalisierung der Schulen fließt.

Wichtige Informationen für Schulen

Antragsteller und Zuwendungsempfänger für den DigitalPakt Schule ist immer der Schulträger, mit dem gemeinsam ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept (TPEK) erstellt werden muss. Ohne dieses TPEK ist eine Förderung nicht möglich. Zur Vorbereitung sollten die Schulen ihre technischen Bedarfe klären und pädagogisch begründen können. Außerdem muss geklärt sein, wie das Kollegium für die Nutzung der angeschafften Technik pädagogisch qualifiziert werden kann. Bereits vorhandene Medienkonzepte können zur Erstellung des TPEK herangezogen werden.

Die Strukturvorlage zur Erstellung des TPEK finden Sie hier.

Wo bekommen Sie Hilfe?

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur technischen Beratung und zur Förderung finden Sie bei den Geschäftsstellen Gigabit.NRW Ihrer zuständigen Bezirksregierung:

Die Medienberaterinnen und Medienberater in den Kreisen und kreisfreien Städten unterstützen Sie bei der Erstellung oder Überarbeitung von Medienkonzepten sowie im Hinblick auf das technisch-pädagogische Einsatzkonzept (TPEK).

Wichtige Informationen für Schulträger

Antragsteller und Zuwendungsempfänger für alle Schulen sind die jeweiligen Schulträger. Zusammen mit dem Förderantrag muss ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept (TPEK) vorgelegt werden, welches in Abstimmung mit den einzelnen Schulen getragen und von beiden Seiten gegengezeichnet wurde.

Auch schulübergreifende Investitionen (regionale Maßnahmen) sind förderfähig.

Die Strukturvorlage zur Erstellung des TPEK finden Sie hier.

Wichtige Informationen für Pflege- und Gesundheitsschulen

Antragsteller und Zuwendungsempfänger für den DigitalPakt Schule ist immer der Schulträger, mit dem gemeinsam ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept (TPEK) erstellt bzw. getragen werden muss. Ohne dieses TPEK ist eine Förderung nicht möglich. Zur Vorbereitung sollten die Schulen ihre technischen Bedarfe klären und pädagogisch begründen können. Außerdem muss geklärt sein, wie das Kollegium für die Nutzung der angeschafften Technik qualifiziert werden kann. Bereits vorhandene Medienkonzepte können zur Erstellung des TPEK herangezogen werden.

Die Strukturvorlage zur Erstellung des TPEK finden Sie hier.

Für weitergehende Fragen der Pflege- und Gesundheitsschulen ist das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Ihr Ansprechpartner.

Quelle: https://www.schulministerium.nrw.de

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