Schule in der digitalen Welt – in die Schulen zieht mehr und mehr das individualisierte Lernen mit Laptops und Whiteboards ein, die Kreidetafel hat meist ausgedient. Der verantwortungsvolle Umgang mit dem World Wide Web, Social-Media-Plattformen, Fake News, Trollen und Social Bots will gelernt sein. Und natürlich muss auch die technische Ausstattung der Schule stimmen. In der digitalen Welt braucht es eine schnelle WLAN-Anbindung ans Internet und ausreichend Hardware in Form von Laptops, Beamern und, und, und … Da sind die Schulträger gefragt, aber auch die Unterstützung durch das Land und den Bund.

Die Entwicklung der Medienkompetenz von Schülerinnen und Schülern ist im Lehrplan festgeschrieben und seit dem Schuljahr 2017/18 unterrichtswirksam, im Basiscurriculum Medienbildung als Teil des gemeinsamen Rahmenlehrplans für die Jahrgangsstufen 1–10. Ausgangspunkt der Medienentwicklungsplanung an einer Schule ist der Ansatz, von den spezifischen pädagogischen Zielen der Schule auszugehen und in enger Zusammenarbeit mit dem Schulträger und weiteren Partnern wie Eltern, Schulfördervereinen u. ä. verbindliche Verabredungen über die weitere Medienausstattung und deren pädagogische Nutzung zu treffen. Darauf hat sich die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) – und damit auch Brandenburg – in der Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ (2016) verständigt.

Zur Umsetzung hat das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) zwei medienfit-Programme aufgelegt, für die im Zeitraum 2016-2019 insgesamt 5,74 Millionen Euro bereitstanden. Gefördert wurde die medientechnische Ausstattung der Schule durch den Schulträger. Flankierend dazu wurde ein Fortbildungs- und Beratungsprogramm für die Schule (Schulleitung und Lehrkräfte) durchgeführt.

Bei der Umsetzung des vom Bund initiierten DigitalPakts Schule 2019-2024 im Land Brandenburg kann nun auf viele erprobte Inhalte und Verfahrensweisen aus den beiden „medienfit-Programmen“ zurückgegriffen werden. Dazu zählt vor allem eine zwischen Schule, Schulträger und schulischen Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern verabredete Medienentwicklungsplanung.

Zur Durchführung der Umsetzung des DigitalPakts Schule haben die Länder und der Bund eine gemeinsame Verwaltungsvereinbarung auf der Grundlage der am 15. März 2019 vom Bundesrat bestätigten Änderung von Artikel 104c des Grundgesetzes abgeschlossen, deren Inkrafttreten Bedingung für die Inanspruchnahme der Finanzhilfen ist. Die Verwaltungsvereinbarung „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ trat mit Wirkung vom 17. Mai 2019 in Kraft. Demnach gewährt der Bund den Ländern aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden in die kommunale Bildungsinfrastruktur Finanzhilfen in Höhe von fünf Milliarden Euro.

Im Rahmen des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 werden vom Bund für das Land Brandenburg Fördermittel in Höhe von rund 151 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Für die Förderung investiver Maßnahmen im Bereich der digitalen Bildungsinfrastruktur an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in öffentlicher sowie in freier Trägerschaft stehen insgesamt rund 136 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung. Zur Ausreichung der Mittel in Brandenburg wurde eine Förderrichtlinie zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024erarbeitet, die am 1. August 2019 in Kraft trat und im Rahmen derer eine Beantragung von Fördermitteln durch die Schulträger ab dem 1. September 2019 möglich ist. 

Mögliche Fördergegenstände sind unter Berücksichtigung der Vorgaben der entsprechenden Förderrichtlinie:

  • Dateninfrastrukturen in Schulgebäuden/auf -geländen, Serverlösungen,
  • schulisches WLAN,
  • der Aufbau schulischer digitaler Lehr-/Lerninfrastrukturen (nicht an allgemeinbildenden öffentlichen Schulen),
  • Anzeige- und Interaktionsgeräte,
  • digitale Arbeitsgeräte
  • sowie schulgebundene mobile Endgeräte (bei allgemeinbildenden Schulen max. 20 Prozent oder 25.000 Euro pro Standort).

Grundsätzlich wurde festgelegt, dass eine Ausstattungsförderung an Schulen nur möglich ist, sofern die digitale Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen sowie ein schulisches WLAN vorhanden bzw. vom Antrag umfasst sind.

Zur Verteilung der Mittel für investive Maßnahmen an Schulen sind für jede Schule Schulträgerbudgets im Rahmen des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 vorgesehen, welche im Rahmen der Anlage 1 zur Förderrichtlinie ausgewiesen sind.

Die Beantragung von Fördermitteln erfolgt durch den jeweiligen Schulträger einer Schule und ist in Bezug auf die zur Verfügung stehenden Schulträgerbudgets zunächst befristet bis zum 30. September 2020. Zentral für eine erfolgreiche Antragsstellung und Umsetzung von Investitionsmaßnahmen im Rahmen des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 ist die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Schule und Schulträger.

Neben weiteren in der Förderrichtlinie aufgeführten Antragsunterlagen ist jedem Förderantrag für investive Maßnahmen an Schulen für jede vom Förderantrag umfasste Schule ein Medienentwicklungsplan (Formular) bestehend aus nachfolgenden Dokumenten beizufügen:

  1. ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept mit Berücksichtigung medienpädagogischer, didaktischer und technischer Aspekte,
  2. eine Bestandsaufnahme bestehender und benötigter Ausstattung (Ist-Soll-Übersicht) mit Bezug zum beantragten Fördergegenstand und eine Bestandsaufnahme der aktuellen Internetanbindung an jeder Schule, einschließlich einer Bestätigung des Antragstellers zum IT-Support,
  3. eine bedarfsgerechte Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte.

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ist im Bewilligungsverfahren die Bewilligungsbehörde. Anträge sind durch die Schulträger bei der ILB über das Online-Portal ab dem 1. September 2019 zu stellen.

Von den insgesamt rund 151 Millionen Euro, die für das Land Brandenburg im Rahmen des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 durch den Bund zur Verfügung gestellt werden, sind neben der Förderung investiver Maßnahmen an Schulen je rund 7,5 Millionen Euro für landesweite und regionale sowie für länderübergreifende Investitionsvorhaben gedacht.

Weitere Informationen zum Förderprogramm im Rahmen des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 finden Sie auf der entsprechenden Website der ILB. Dort finden Sie auch alle für den Antrag erforderlichen Formulare.

Quelle: https://mbjs.brandenburg.de/bildung.html

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