Digitale Infrastruktur für die Berliner Schulen

257 Millionen Euro aus dem DigitalPakt Schule stehen dem Land Berlin bis einschließlich 2024 zur Verfügung. Ziel ist der Ausbau und Aufbau der digitalen IT-Infrastruktur in den Schulen. Mit der Beschaffung von erforderlichen technischen Mittel konnte somit bereits sukzessive begonnen werden.

Die Förderung

Folgende Komponenten können entsprechend der Förderrichtlinie gefördert werden:

  • Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden,
  • Pädagogischer Standard-Schulserver,
  • Schulisches WLAN,
  • Anzeige- und Interaktionsgeräte (z. B. interaktive Tafeln, Displays) zum Betrieb in der Schule,
  • Digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung,
  • Schulgebundene mobile Endgeräte (Notebooks, Tablets, aber keine Smartphones), bis zu 25.000 EUR, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Ein Konzept ist Voraussetzung

Jede Schule erstellt ein Medienkonzept inklusive Fortbildungskonzept. Unterstützt werden die Schulen und die Schulträger durch die IT-Regionalbetreuer. Außerdem hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zur Umsetzung des Digital-Pakts eine Beratungs- und Unterstützungsstelle eingerichtet.

Das Medienkonzept wird durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie geprüft. Anschließend beantragt der Schulträger die Förderung.

Die Betreuung der IT in den Schulen

Die pädagogische IT-Betreuung wird in den Schulen durch einen IT-Betreuer gewährleistet. Dieser ist u. a. für die Entwicklung der Medienkonzepte und für die Fortbildungsplanung des Kollegiums in diesem Zusammenhang zuständig.

an allgemeinbildende Schulen
Für die technische IT-Betreuung an den allgemeinbildenden Schulen wird technisches Personal aus dem Projekt „IT-Wartung“ eingesetzt, das den Schulen regelmäßig an einem Wochentag hilfreich zur Seite steht. Für die Schulen im IT-Wartungsprojekt hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie das Konzept über die Sicherstellung von Wartung, Betrieb und Support der IT-Infrastruktur erstellt.

an berufliche Schulen
Die beruflichen Schulen müssen mit der Digitalisierung von Industrie und Handwerk sowie der Entwicklung der technischen Möglichkeiten Schritt halten. Sie benötigen daher neben der Ausstattung mit Hard- und Software für den Theorieunterricht eine technische IT-Betreuung, die je nach Größe der Schule an einer oder mehreren Schulen tätig ist, um sich auf die sehr unterschiedlichen Anforderungen der Hard- und Software in unterschiedlichsten Branchen zu spezialisieren.

Die technische IT-Betreuung der beruflichen Bildung muss sich gemeinsam fortbilden und eine virtuelle Gemeinschaft bilden.

Öffentliche Schulen: Maßnahmen zur Umsetzung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 im Land Berlin

Es finden regelmäßig Monitoring-Runden mit den Bezirken statt, in denen die Bedarfe und Maßnahmen besprochen und festgelegt werden. An den Monitoring-Runden nimmt das jeweilige Schulamt, das Facility Management, die Schulaufsicht, der IT-Regionalbetreuer und die benannte Stelle bei der Senatsverwaltung für Bildung teil.

Die Schulen erstellen ihre Medienkonzepte und reichen diese bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ein, die diese prüft. Sofern das Medienkonzept den Kriterien entspricht, kann der jeweilige Schulträger die Förderung für die ihm unterstehende Schule beantragen. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gibt die förderfähigen Maßnahmen in Auftrag und bewirtschaftet die Fördermittel.

Die ersten Fördermaßnahmen wurden bewilligt und u.a. konnten pädagogische Server bereits beim ITDZ in Auftrag gegeben werden. Die Maßnahmen werden eng mit den Bezirken und den bevorstehenden Sanierungen abgestimmt.

Schulen in freier Trägerschaft: Maßnahmen zur Umsetzung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 im Land Berlin

Für die Förderung der Schulen in freier Trägerschaft wird eine gesonderte Förderrichtlinie gelten. Auch für Schulen in freier Trägerschaft ist die Erstellung eines Medienkonzepts notwendig. Zuwendungsempfänger ist ausschließlich der freie Schulträger.

Die Schulen erstellen ihre Medienkonzepte und reichen diese bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ein, die diese prüft. Das Medienkonzept enthält:

  • ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept mit Berücksichtigung medienpädagogischer, didaktischer und technischer Aspekte,
  • eine bedarfsgerechte Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte
  • sowie eine Bestandsaufnahme bestehender und benötigter Ausstattung mit Bezug zum beantragten Fördergegenstand und Bestandsaufnahme der aktuellen Internetanbindung.

Sofern das Medienkonzept den Kriterien entspricht, kann der jeweilige freie Schulträger die Förderung für die ihm unterstehende Schule beantragen. Der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie obliegt insoweit lediglich die Bewirtschaftung der Bundesfördermittel. Die jeweiligen Maßnahmen werden durch den freien Schulträger in Auftrag gegeben und sind durch Fachfirmen zu leisten. Die abschließende Entscheidung, ob eine Maßnahme gefördert wird, obliegt ebenfalls der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, die die jeweiligen Fördermittel an den freien Schulträger auskehrt.

Kontakt
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Bernhard-Weiß-Str. 6
10178 Berlin
Stadtplan

Ihre Ansprechpartner
E-Mail: post@senbjf.berlin.de
Tel.: (030) 90227-5050

 

Quelle: https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/digitale-schule/digitalpakt/

Copyright © 2020 www.vad4u.de | Ein Bereich des api Konzerns

Kontaktformular




Systemhaus VAD Akquise

herstellerseite_Lenovo_500x250
Bitte trage hier deine Daten ein

Hier bitte die Kundenkontaktdaten eintragen

Der Leadbogen



Systemhaus VAD Akquise

herstellerseite_Fujitsu_500x250
Bitte trage hier deine Daten ein

Hier bitte die Kundenkontaktdaten eintragen

Der Leadbogen